Zahlen, Daten, Fakten
Arbeitsrecht aktuell
Wissenswertes zu Urlaub, Teilzeit,
Befristung und Arbeitszeit
Das Urlaubs- und Arbeitszeitrecht ist geprägt von einer Fülle
von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und des
Europäischen Gerichtshofs und sorgt bei Arbeitgebern immer
wieder für Verunsicherung. Auch das Teilzeit- und
Befristungsrecht hat unter anderem mit der Einführung der
Brückenteilzeit zum 1. Januar weitreichende Änderungen
erfahren. Es war somit höchste Zeit für die Unternehmer, ihr
Wissen auf den neuesten Stand zu bringen.
Auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung bot die
Veranstaltung
Arbeitsrecht 2019 – Neues zu Urlaub, Teilzeit, Befristung
und Arbeitszeit
am 5. Juni in Kassel einen Überblick insbesondere über
folgende Themen, ergänzt um die Regelungsmöglichkeiten im
Arbeitsvertrag:
…
- Vererbbarkeit und Verfall von Urlaubsansprüchen: Was müssen Arbeitgeber beachten?
- Berechnung von Urlaubsansprüchen, insbesondere bei Teilzeit
- Urlaubsansprüche bei Langzeiterkrankung und während der Elternzeit
- Neuregelungen zur Brückenteilzeit und zur Arbeit auf Abruf
- Reisezeit = Arbeitszeit?
- Befristete Beschäftigung von Rentnern rechtssicher gestalten
Referent war Rechtsanwalt Dr. Thomas Block, MBA, Fachanwalt für Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner bei AC Tischendorf, Frankfurt am Main.
Arbeitszeit nach europäischem und deutschem Recht
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019, nach dem Arbeitgeber künftig verpflichtet werden sollen, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen, hat für große Verunsicherung bei den Unternehmern gesorgt. Mit den Folgen der neuen Rechtsprechung und daraus resultierenden Fragen befasste sich die Kooperationsveranstaltung Die Arbeitszeit im Lichte der aktuellen Rechtsprechung, zu der die IHK Kassel-Marburg, der Arbeitgeberverband HESSENMETALL Nordhessen und der Unternehmerverband Nordhessen für den 26. November ins Haus der Wirtschaft eingeladen hatten. Rechtsanwalt Dr. Arnold Müller, Leiter der Rechtsabteilung im Haus der Arbeitgeberverbände in Kassel, erläuterte die wichtigsten Punkte der aktuellen Rechtsprechung zum Thema Arbeitszeit, insbesondere zu Aufzeichnungspflicht und Dienstreisezeiten.
Personengesellschaften im Geschäftsleben
Rechtliche Grundzüge und Besonderheiten
Im Geschäftsverkehr sind Personengesellschaften weit verbreitet. In der Praxis ergeben sich dennoch viele anspruchsvolle Fragen zur Funktionsweise und zum Umgang mit diesen. Deshalb sollte jeder, der mit Personengesellschaften zu tun hat – sei es als Gesellschafter oder als Geschäftspartner – ihre rechtlichen Grundzüge und einige Besonderheiten kennen. Bei der Veranstaltung Personengesellschaften im Geschäftsleben am 23. Mai in Kassel wurde nicht nur Wissen rund um die Besonderheiten der Personengesellschaften vermittelt und typische Praxisfragen erörtert, sondern auch individuelle Fragen der Teilnehmer beantwortet. Referent war Rechtsanwalt Dr. Georg Lange von der Kanzlei Lachner, Westphalen, Spamer in Frankfurt am Main.
Wissen für Sachverständige
Tag des Sachverständigen: Marketing
unter der Lupe
Einmal im Jahr veranstaltet die IHK Kassel-Marburg den Tag des Sachverständigen. 2019 fiel er auf den 10. Dezember. Gleich zwei Experten informierten die Sachverständigen zu praxisrelevanten Themen: Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling (Wettbewerbszentrale, München) eröffnete den Tag mit seinem Vortrag Marketingaktivitäten rechtlich gestalten - Chancen und Risiken für Sachverständige. Auch Sachverständige unterliegen im Zusammenhang mit Marketingaktivitäten zum Beispiel den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Speziell für Verstöße von Sachverständigen hat die Wettbewerbszentrale deshalb ein Referat in München eingerichtet. Im Rahmen des Vortrags wurden typische Marketingfallen im Sachverständigenalltag aus rechtlicher Sicht aufgedeckt und eine rechtliche Abgrenzung zum Wirken sonstiger Sachverständiger, zum Beispiel freier Sachverständiger, dargestellt. Da die IHK-Sachverständigen mit diesen sonstigen Sachverständigen im Wettbewerb stehen, können auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Mit diesem Vortrag sollten die Sachverständigen für eigene Maßnahmen sensibilisiert und über ihre Rechte gegenüber Wettbewerbern aufgeklärt werden. …
Rechtsanwalt Dr. Guido Eusani (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, Solingen) erörterte in einem zweiten Vortrag den Datenschutz im Sachverständigenbüro. Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. IHK-Sachverständige sind ebenfalls von den Normen erfasst und müssen die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Auch nach über eineinhalb Jahren besteht dabei Unsicherheit über die rechtskonforme Umsetzung, zum Beispiel bei der Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen und der Erfüllung der Informationspflichten. Im Rahmen des Vortrags wurden speziell für Sachverständige konzipierte datenschutzrechtliche Strategien aufgezeigt und vorzuhaltende Datenschutzdokumente präsentiert.

Werbung mit der Gesundheit
Zu Risiken und Nebenwirkungen
Im Fokus der Veranstaltung Werbung mit der Gesundheit: Zu Risiken und Nebenwirkungen, die am 20. August in Kassel stattfand, standen die rechtlichen Fragen rund um Werbemaßnahmen im Gesundheitsbereich. Ein wichtiges Thema, denn der Gesundheitsmarkt wächst zunehmend. Anbieter von Artikeln und Dienstleistungen aus dem Gesundheitsbereich versuchen Marktanteile insbesondere mittels Werbung zu steigern. Doch sind hier rechtlich enge Zulässigkeitsgrenzen gesetzt: Apotheker, Unternehmen aus den Bereichen Optik und Akustik, Kosmetiker, Heilpraktiker, Lebensmittelanbieter usw. müssen einschlägige Gesetze und Verordnungen beachten. Speziell bei Werbemaßnahmen mit Rabatten und Zugaben sind hinsichtlich der Gestaltung strenge Maßstäbe vom Gesetzgeber vorgegeben. Mit Beispielen aus der Rechtsprechung und der Werbung konnten die Teilnehmer ihre Werbeaktivitäten einer Überprüfung unterziehen. Referentin und Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg stellte die einzelnen Themen praxisnah sowie kompakt dar und brachte so Licht ins Dunkel der rechtlichen Vorgaben.
Die eigene Website im Fokus
Im digitalen Zeitalter rechtssicher unterwegs
Wer im digitalen Zeitalter Waren oder Dienstleistungen insbesondere im Fernabsatz anbietet, muss rechtliche Vorgaben beachten, insbesondere vorvertragliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Zur Verkaufsförderung gewinnen zunehmend Fotos, Bilder und Logos an Bedeutung, die jedoch dem Urheber- und Markenrecht unterliegen. Werden fremde Rechte verletzt, drohen gegebenenfalls Abmahnungen und Schadensersatzansprüche. Aber auch Verstöße gegen vorvertragliche Informationspflichten können Anlass für Beschwerden sein und per Abmahnung verfolgt werden. Bei der Veranstaltung Im digitalen Zeitalter Bilder, Fotos, Logos usw. rechtssicher verwenden – Ein Überblick vom Urheberrecht, Markenrecht bis zum Datenschutz am 19. März in Kassel beleuchtete Referent und Rechtsanwalt Sascha John (Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Kanzlei sjs Schneehain-John-Suchfort Rechtsanwälte, Göttingen) diese Aspekte anhand aktueller Rechtsprechung und aktueller Beispiele aus der Praxis. Ziel war es, den Teilnehmern zu zeigen, wie sie ihre eigene Internetpräsenz rechtskonform präsentieren können.
Website-Check für Unternehmer
Die IHK Kassel-Marburg bietet ihren Mitgliedsunternehmen regelmäßig die Möglichkeit zur Überprüfung ihrer Internetpräsenz an. In diesem Jahr fand der Sprechtag am 16. Mai in Korbach statt. Ziel ist einerseits, Abmahnungen zu vermeiden, andererseits, die individuelle Bindung zwischen Unternehmen und Kunden zu stärken. Die Unternehmen präsentieren dabei, nach Anmeldung bei der IHK Kassel-Marburg, vor Ort ihre Websites. Im anschließenden Gespräch mit IHK-Experten werden Stärken und Schwächen aus rechtlicher Sicht und aus Marketingperspektive aufgezeigt sowie ein möglicher Anpassungsbedarf erörtert. Insbesondere erfolgt - vom Impressum bis zum Abschluss des Bestellprozesses - ein Check, ob die Informationspflichten erfüllt sind.
Expertenwissen leicht gemacht
„Schon gewusst …?“
In der Rubrik „Schon gewusst …?“, die jeden Monat im Serviceteil des IHK-Mitgliedermagazins Wirtschaft Nordhessen erscheint, informiert das Team Recht in Kürze zu einem speziellen Rechtsthema. Im Fokus stehen dabei die wichtigsten Fragen, die sich für Unternehmer in der Praxis stellen. …
Januar: Der Fernabsatzvertrag: Die Rechte
und Pflichten nach einem Widerruf
WN 1/2019, Seite 47
Februar: Pflichtangaben auf
Geschäftspapieren
WN 2/2019, Seite 43
März: Drei Fakten zum Arbeitszeitgesetz
WN 3/2019, Seite 43
April: Infos über Insolvenzen finden
WN 4/2019, Seite 41
Mai: Was beim Rücksenden von Ware nach
Widerspruch zu beachten ist
WN 5/2019, Seite 43
Juni: Eintrag ins Handelsregister: Das ist
anders bei Kaufleuten
WN 6/2019, Seite 43
Juli/August: Was Firmen beim Beschäftigen
von Schülern beachten müssen
WN 7/8 2019, Seite 42
September: Was Sie über gerichtliche
Mahnverfahren wissen sollten
WN 9/2019, Seite 49
Oktober: Die häufigsten Abmahngründe im
Fernabsatz
WN 10/2019, Seite 47
November: Kaufmännische Streitschlichtung: Ein Gerichtsverfahren vermeiden
WN 11/2019, Seite 42
Recht aktuell
Jeden Monat stellen Experten in der Wirtschaft Nordhessen
ein aktuelles Rechtsthema ausführlich dar.
Januar: Männlich, weiblich, divers: Die
Personenregister müssen seit Anfang 2019 ein drittes
Geschlecht enthalten. Wie wirkt sich das auf die
Personalarbeit aus und was müssen Arbeitgeber beachten?
Interview mit Rechtsanwalt Thorsten Walter, Fachanwalt für
Arbeitsrecht, Beratungsunternehmen Ecovis
WN 1/2019, Seite 46
Februar: Geldwäscheprävention: Wann
müssen Güterhändler einen Beauftragten für Geldwäsche
bestellen? Was müssen sie dabei beachten, wann droht ein
Bußgeld? Das Regierungspräsidium Kassel klärt über die wichtigsten Fragen
auf.
WN 2/2019, Seite 42
März: Fragen rund um das Widerrufsrecht
beschäftigen Online-Händler täglich. Was müssen sie
beachten, wenn ein Verbraucher davon Gebrauch macht?
Autor: Richard Straka, Referent Online- und
Wettbewerbsrecht, Team Recht der IHK Kassel-Marburg
WN 3/2019, Seite 42
April: Publizitätspflichten: Wenn es um
den Umgang mit persönlichen Daten geht, sind Politik und
Öffentlichkeit meist hellhörig. Das gilt aber nur
eingeschränkt für den Schutz von Unternehmensdaten. Eine
Initiative des europäischen Gesetzgebers sieht besondere
Informationspflichten über persönliche Verhältnisse vor.
Autor: Stefan Heidbreder, Stiftung Familienunternehmen
WN 4/2019, Seite 40
Mai: Welche Mehrwerte bietet das
Institut für Sachverständigenwesen (IfS)? Als
unabhängiges, bundesweites Kompetenzzentrum und
Dienstleister ist es seit über 40 Jahren im Auftrag der
Kammern Plattform für ein qualifiziertes
Sachverständigenwesen. Quelle: Institut für
Sachverständigenwesen (IfS)
WN 5/2019, Seite 42
Juni:
EuGH-Urteil zur Verkürzung der Verjährungsfrist: Beim
Verkauf von Gebrauchtware darf die Haftung für Sachmängel
auf ein Jahr verkürzt werden, nicht aber die
Verjährungsfrist. So urteilte der EuGH am 13. Juli 2017.
Damit steigt auch die Gefahr, abgemahnt zu werden. Autor:
Rechtsanwalt Ingmar T. Theiß, Partner der Kanzlei Theiß
Rechtsanwälte, Kassel und Fritzlar
WN 6/2019, Seite 42
Juli/August:
Anfechtungsrisiken mindern: Insolvenzen von
Geschäftspartnern haben es in sich. Auch Jahre später
drohen noch Forderungen. Wir zeigen, worauf Unternehmer
achten sollten. Autor: Rechtsanwalt Robert Buchalik,
Kanzlei Buchalik Brömmekamp, Düsseldorf
WN 7/8/2019, Seite 43
September:
Weiterbildung ist verpflichtend: Eine neue Verordnung zur
Weiterbildungspflicht von Versicherungsvermittlern und
-beratern sowie die unmittelbar bei der Vermittlung oder
Beratung mitwirkenden Beschäftigten ist seit Ende 2018 in
Kraft. Das Wichtigste im Überblick. Autorin: Simone
Kaiser-Dietrich, Referentin Wirtschaftsrecht, Team Recht
der IHK Kassel-Marburg
WN 9/2019, Seite 48
Oktober:
Sachverständige gesucht – Ihr Weg zur öffentlichen
Bestellung: Die IHK Kassel-Marburg bestellt
Sachverständige auf 250 Gebieten der Wirtschaft. Damit
Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen immer der
passende und auf Qualität überprüfte Sachverständige zur
Seite gestellt werden kann, suchen wir stets Experten.
Autor: Richard Straka, Referent Sachverständigenwesen,
Team Recht der IHK Kassel-Marburg
WN 10/2019, Seite 46
November:
Urteil des Europäischen Gerichtshofs - Wieder zurück zur Stechuhr? Besteht eine Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers? Noch sind die konkreten Folgen eines EuGH-Urteils umstritten. Autor: Rechtsanwalt Dr. Arnold Müller, Leiter der Rechtsabteilung im Haus der Arbeitgeberverbände in Kassel.
WN 11/2019, Seite 43