Zahlen, Daten, Fakten
Brexit - Auswirkungen auf die Wirtschaft
Orientierung im Brexit-Chaos
Die Ungewissheit, wie es im Hinblick auf den Brexit weitergeht, wirkt sich negativ auf zahlreiche Wirtschaftsbereiche aus. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union fallen die Vorteile des Binnenmarktes auf der Insel weg. Die Marktdaten, die Wechselkursentwicklung des Britischen Pfundes und andere Parameter sind negativ. Die britische Wirtschaft ist nach fünf Jahren mit rückläufigen Wachstumsraten bei einem Wirtschaftswachstum von knapp über einem Prozent angekommen. …
Da der ungeklärte Brexit nach wie vor für massive Unsicherheit
sorgt, haben die Unternehmen, die im deutsch-britischen Handel
aktiv sind, äußerst pessimistische Konjunkturerwartungen. Als
Hauptrisiken werden Handelsbarrieren, Wechselkurseinbrüche des
britischen Pfundes, eine rückläufige Nachfrage durch
verunsicherte Verbraucher und aufgeschobene Investitionen der
Unternehmen genannt. Immerhin 12,5 Prozent der in
Großbritannien tätigen Unternehmen erwägen, Investitionen ins
Ausland - vorrangig nach Deutschland oder in andere EU-Länder
- zu verlegen. Die Mehrkosten, die der Wirtschaft jährlich
durch Zollanmeldungen und Präferenznachweise entstehen, werden
auf circa 500 Millionen Euro geschätzt.
Die IHK Kassel-Marburg informiert seit Beginn der Brexit-Ära
auf ihrer Internetseite und in ihrem Newsletter über die
Entwicklungen. Stark nachgefragt ist die Online-Checkliste
Ready for Brexit. Sie
bietet anhand von 18 Themenfeldern eine Orientierung, wie sich
die Unternehmen auf den Brexit vorbereiten können. Zusätzlich
wurden in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt
Gießen zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt, um die
Mitgliedsunternehmen auf den neuesten Stand zu bringen und mit
ihnen Reaktionsmöglichkeiten zu diskutieren: Die
Brexit-Roadshow machte am 5. Februar in
Marburg und am 7. Februar in Kassel Station. Auch die
Zollverwaltung ist gerüstet: So haben im Bereich des
Hauptzollamtes Gießen bereits 70 neue Zollbeamte ihren Dienst
angetreten – alle für den Brexit.
Handelshemmnisse und Sanktionen
Bürokratie und Vorgaben: Auslandsgeschäft gerät ins Stocken
Deutsche Produkte sind nach wie vor weltweit gefragt. Dennoch blicken die deutschen Unternehmen mit Sorge auf ihr Auslandsgeschäft. Weltweit bremsen bestehende und neugeschaffene Handelsbarrieren zunehmend die Exportaktivitäten der deutschen Wirtschaft. Nach 32 Prozent im Jahr 2017 und 40 Prozent im Jahr 2018 gibt mittlerweile fast jedes zweite Unternehmen an, von neuen Handelshemmnissen betroffen zu sein. Die Unternehmen sehen sich bei ihren Auslandsaktivitäten oft mit zeitintensiven und komplexen Vorgaben sowie mit Benachteiligungen zu Gunsten heimischer Wettbewerber konfrontiert. Das führt mitunter dazu, dass zum Teil mühsam erarbeitete Geschäftsvorhaben auf der Strecke bleiben. Dabei wirken sich Sanktionen beziehungsweise Sanktionsandrohungen als besonders negativ aus, insbesondere, wenn exterritoriale Wirkungen hinzukommen. So machen die Iran- oder Russlandsanktionen der USA den Unternehmen besonders zu schaffen.…
Zudem erschwert die steigende Anzahl lokaler Zertifizierungs-
und Sicherheitsanforderungen die Situation. Durch diese
Zusatzanforderungen benachteiligen einzelne Staaten gezielt
ausländische Unternehmen zu Gunsten der heimischen Wirtschaft.
Strafzölle als weitere protektionistische Instrumente sind
spätestens seit Beginn des Handelsstreites zwischen den USA
und China wieder auf der Tagesordnung.
Eine weitere Herausforderung sind Local-Content-Vorgaben und
bestimmte Wertschöpfungsanteile vor Ort. Gerade hier sehen
sich deutsche Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge gegenüber lokalen Firmen im Nachteil. Als zusätzliche
Belastung werden ergänzende Dokumente und zusätzliche
Ursprungszeugnisse bei Lieferungen in die Türkei empfunden.
Dies treibt die Zahl der von der IHK Kassel-Marburg
ausgestellten Original-Ursprungszeugnisse und
-Handelsdokumente in die Höhe.
Nordhessischer Außenwirtschaftstag
Inspirierende Plattform zum Netzwerken
Der Nordhessische Außenwirtschaftstag als Veranstaltung des Außenwirtschaftsforums und der IHK Kassel-Marburg fand Anfang September nun bereits zum achten Mal in Folge statt. Mit praxisnahen Vorträgen zu aktuellen Themen aus dem internationalen Geschäft wurde eine Informations-Plattform geboten, um die Potenziale, Chancen und Risiken bei grenzüberschreitenden Geschäften zu erörtern und Erfahrungen auszutauschen. Die diesjährige Veranstaltung stand unter dem Motto Weltweit erfolgreich: Worauf es bei Auslandsgeschäften ankommt.…
Obwohl sich die Abkühlung der globalen Konjunktur bei den international agierenden Unternehmen bereits bemerkbar macht, gibt es keine wirklich ‚schlechten‘ Märkte. Der Erfolg des Geschäfts ist grundsätzlich abhängig von der sorgfältigen Vorbereitung, der Anwendung geeigneter Vertragsvereinbarungen sowie der Verwendung passender Sicherungsinstrumente. Auch in diesem Jahr boten auf einem sogenannten internationalen Marktplatz regionale und überregionale Akteure der Außenwirtschaft den circa 110 Besuchern eine breite Palette an Produkten, Dienstleistungen und Beratungsmöglichkeiten rund um internationale Geschäfte und gab es reichlich Gelegenheit zum Netzwerken. Wie ein roter Faden zog sich das Thema Brexit durch die Präsentationen und Diskussionsbeiträge. Das Netzwerken wird am 18. März 2020 auf dem 9. Nordhessischen Außenwirtschaftstag fortgesetzt.

Entsendung von Mitarbeitern
IHK berät zur Mitarbeiterentsendung ins Ausland
Häufig ist mit einer Investition oder der Erbringung einer Dienstleistung im Ausland auch eine Mitarbeiterentsendung verbunden. Entsendet ein Unternehmen Mitarbeiter vorübergehend ins Ausland, muss im Vorfeld geprüft werden, welche rechtlichen Vorgaben im Zielland unter anderem für die Einreise, den Aufenthalt und das Ausüben einer Tätigkeit einzuhalten sind. Für viele Länder gibt es eine Meldepflicht, es müssen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen beachtet werden und auch das Arbeitsrecht des Zielmarktes ist einzuhalten. Gerade im gemeinsamen Europäischen Binnenmarkt hadern die Unternehmen mit neuen bürokratischen Hürden bei der Entsendung von Mitarbeitern. So sind seit dem 1. Mai 2010 Sozialversicherungsbescheinigungen (A1-Bescheinigungen) bei Dienstreisen innerhalb der EU zwingend mitzuführen. …
Seit dem 1. Januar 2019 kann die Bescheinigung elektronisch
angefordert werden. Mit der EU-Richtlinie 67/2014 wurde allen
Mitgliedsstaaten aufgegeben, Online-Portale zur Erfüllung der
Melde- und Registrierungspflichten einzurichten. Aktuell ist
dies in 16 EU-Mitgliedsstaaten möglich und flächendeckend bis
2020 umzusetzen. Hauptkritikpunkt ist, dass es keine Vorgabe
für eine einheitliche Ausgestaltung der Online-Registrierung
gibt. Bei Nichteinhaltung drohen zum Teil empfindliche
Bußgelder. Daher steht die IHK Kassel-Marburg Unternehmern
hierzu verstärkt beratend zur Seite.
Zentraler Punkt der EU-Entsenderichtlinie 96/71 ist die
Verpflichtung zur gleichen Bezahlung bei Entsendungen
innerhalb der EU, die eine Zeitdauer von zwölf Monaten
überschreiten (Achtung: Kettenarbeitsverträge). Ziel ist es,
Lohndumping zu vermeiden und die Einhaltung der
Beschäftigungsbedingungen im jeweiligen Mitgliedsstaat
(Höchstarbeitszeit, Mindesturlaub, Mindestlohn etc.) zu
gewährleisten. Entsendungen von Deutschland in die
überwiegende Zahl der EU- und assoziierten Staaten (außer
Österreich, Schweiz, Dänemark und Norwegen) sind wegen des
hohen deutschen Lohniveaus eher unproblematisch. Unternehmen
berichten von einer regen Kontrolltätigkeit insbesondere in
Luxemburg, Frankreich, Belgien, Italien, Dänemark, Norwegen,
Tschechien, Österreich und der Schweiz, speziell auf Messen,
auf der Autobahn (Raststätten und Mautstationen), in Hotels
und auf Baustellen. Auf Großbaustellen und in Industrieanlagen
in Belgien verlangt der Wachschutz häufig einen Ausdruck der
LIMOSA-Meldung (Onlineregistrierung) und die A1-Bescheinigung.
Um der Fürsorgepflicht gegenüber nachzukommen, sollte das
Unternehmen sich mit der aktuellen Situation im Zielland
befassen. Informationen diesbezüglich finden beim Auswärtigen
Amt unter
www.dvka.de
Elektronische Ursprungszeugnisse
IHK Kassel-Marburg rangiert auf Platz 7 von 79
Seit 2002 bietet die IHK Kassel-Marburg allen im Exportgeschäft tätigen Unternehmen den Service der elektronischen Beantragung von Ursprungszeugnissen und Bescheinigungen an. Mittlerweile werden über 60 Prozent der bei der IHK Kassel-Marburg ausgestellten Ursprungzeugnisse, Handelsrechnungen oder Bescheinigungen auf elektronischem Weg beantragt. Damit liegt die IHK Kassel-Marburg auf Platz sieben eines bundesweiten Rankings aller Industrie- und Handelskammern. …
Am 2. Januar 2017 wurde das System von der Stufe 2 auf die Stufe 2+ umgestellt. Die Stufe 2+ ermöglicht es, die Dokumente direkt im Unternehmen mit elektronischen Faksimiles der IHK-Dienstsiegel und Unterschrift auf den Formularen auszudrucken. In diesem Jahr ist eine neue webbasierte Variante praxisreif geworden. Alle am eUZ-Verfahren teilnehmenden Unternehmen werden nun sukzessive auf die neue Variante umgestellt. Sie bietet zahlreiche Vorteile wie zum Beispiel:
- Schnellere Übertragung und kürzere Ladezeiten, da die neue eUZ-Anwendung eine Webanwendung ist.
- Für die Registrierung werden nur Zugangsdaten benötigt. Eine Signaturkarte ist nur noch beim Einreichen des Antrags notwendig.
- Weniger PIN-Eingaben und dadurch deutliche Beschleunigung der Antragsprozesse.
- Eigenständiges Anlegen ihrer Nutzer. Lediglich eine Person („Admin“) des Unternehmens muss vorher durch die IHK angelegt werden.
- Benutzereinstellungen pflegen: zum Beispiel Telefonnummer und E-Mail-Adresse einmalig angeben, die Daten werden dann bei jedem Antrag übernommen; Benachrichtigungen per E-Mail bei Statusänderung des Antrags ein- oder ausschalten.
- Entwürfe speichern. Speichern Sie Ihren Antrag als Entwurf ab und vervollständigen Sie ihn zu einem späteren Zeitpunkt.
- Bearbeitung des Antrags durch mehrere Mitarbeiter („Vier-Augen-Prinzip“) – somit können Sie Ihren internen Compliance-Anforderungen gerecht werden. Erstellen Sie eine Vorschau-PDF für nötige Rücksprachen mit Ihren Kunden oder Banken, noch bevor Sie das Ursprungszeugnis bei der IHK einreichen. Das spart viel Zeit bei eventuell notwendigen Änderungen.
- Wird ein UZ sowohl für Produkte mit Eigenherstellung als auch Fremdherstellung beantragt, gibt es ein Referenzfeld für die Produkte mit Fremdherstellung. Somit können diese übersichtlicher dargestellt werden.
- Mehrere Dokumente gleichzeitig hochladen, als Nachweise oder zum Bescheinigen. Mit einem Klick erhalten Sie eine Vorschau auf die Dokumente 11. Der Antrag kann zurückgezogen werden, falls die IHK den Antrag noch nicht bearbeitet hat.
- Der Antrag kann zurückgezogen werden, falls die IHK den Antrag noch nicht bearbeitet hat.
Handelspartner USA
Deutsch-amerikanische Wirtschaftsbeziehungen haben gelitten
Deutschland und die Vereinigten Staaten verbinden enge Wirtschaftsbeziehungen. Die USA sind größter Abnehmer deutscher Exporte, während Deutschland wichtigster Handelspartner der USA in Europa ist. Gemessen am Gesamtvolumen des bilateralen Warenverkehrs der USA liegt Deutschland weiterhin auf dem fünften Platz nach China, Kanada, Mexiko und Japan. Deutschland und die USA sind auch für einander wichtige Investitionspartner. Deutsche Unternehmen stellen mit 674.000 Arbeitsplätzen den viertgrößten ausländischen Arbeitgeber in den USA und tragen maßgeblich zum Export aus den USA bei. …
Durch die America-first-Politik von US-Präsident Donald Trump haben die deutsch-amerikanischen Beziehungen gelitten, denn Trump richtet danach seinen Umgang mit anderen Ländern aus. So hat er die EU mit Strafzöllen für Stahl- und Aluminiumprodukte überzogen. Mit der Volksrepublik China befindet er sich ein einem Wettstreit um Zollerhöhungen, Strafzölle, Sanktionen, Verbote und andere Repressalien. Darunter leiden nicht nur die Konsumenten der beiden Länder, sondern direkt auch deutsche Unternehmen, so sie in einem der Länder produzieren und indirekt über die Umleitung von Warenströmen und einer starken Verunsicherung der Märkte. Diese Auswirkungen waren auch Thema des USA-Sprechtages, den die IHK Kassel-Marburg in Kooperation mit der AHK New York im November in Kassel veranstaltete.
Chancen in Entwicklungsländern
EZ-Scouts: Experten weisen Unternehmern den Weg
Für Unternehmen, die sich in einem Entwicklungs- oder Schwellenland engagieren wollen, stellt sich die Frage nach dem Zugang zu lokalen Netzwerken, Fördermöglichkeiten, der Absicherung finanzieller Risiken sowie nach den rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen vor Ort. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit bietet ein attraktives Spektrum an Finanzierungsinstrumenten, Begleitmaßnahmen, Beratung und Kooperationsmöglichkeiten für unterschiedliche Phasen des Auslandsgeschäfts – auch entlang der internationalen Lieferkette. …
Hier setzt die Arbeit der EZ-Scouts an. EZ-Scouts sind
Experten der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Als Ansprechpartner zu Themen der
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) sind sie in
Wirtschaftsverbänden, Ländervereinen, Industrie- und
Handelskammern sowie Handwerkskammern tätig. Sie beraten
Unternehmen und Verbände zu Kooperationsangeboten der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit, vermitteln den Kontakt
zu internationalen und lokalen Netzwerken. Zudem unterstützen
sie bei der Entwicklung und Umsetzung konkreter Projektideen.
So entsteht eine Zusammenarbeit von Bundesregierung,
Entwicklungs- und Schwellenländern sowie Wirtschaftsakteuren
und Zivilgesellschaft auf Augenhöhe.
Informiert wird zum Beispiel über die
Finanzierungsmöglichkeiten der DEG – Deutsche Investitions-
und Entwicklungsgesellschaft mbH, das
develoPPP.de-Programm oder zu den
„Klimapartnerschaften mit der
Wirtschaft“. Das ist ein Programm des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Im
Fokus steht die Förderung des Technologie- und
Know-how-Transfers zur Unterstützung des Aufbaus einer
klimaschonenden Wirtschaft. Zum Beratungsprogramm gehören auch
das Import Promotion Desk (IPD), das deutsche Importeure mit
Exporteuren aus ausgewählten Entwicklungs- und
Schwellenländern vernetzt sowie die Angebote der Germany Trade
& Invest.
In Hessen ist Dr. Susanne Geipert als EZ-Scout bei den
hessischen Industrie- und Handelskammern angesiedelt.
Gemeinsam mit der IHK Kassel-Marburg bietet sie in Kassel und
der Region Beratungstage als kostenfreie Dienstleistung an.